Fliesenlegermeister
sinnvoll schön langlebig
mit hochwertigen Materialien
mit präszise Verarbeitung
mit vertrauensvoller und kompetenter Beratung
Dafür bin ich Ihr Ansprechpartner.
René Engemann
Fliesen, Platten, Mosaikverlegarbeiten
Beratung sowie Reparatur oder Abplatzungen, Verschluss von Bohrlöchern in Fliesen
Impressum
Fliesenlegermeister René Engemann, Ringstraße 127, 04209 Leipzig
vertreten durch:
René Engemann
Kontakt:
Telefon: 0177/2583058
E-Mail: fliesenleger.engemann(at)gmail.de
eingetragen in der Handwerkerrolle bei der Handwerkskammer Leipzig
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE463401986
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Name und Sitz des Versicherers
AXA Versicherung, 51171 Köln
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGB´s - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Werkleistungen von René Engemann – Fliesenlegermeister
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten zwischen René Engemann – Fliesenlegermeister (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Arbeiten.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung und können zu zusätzlichen Kosten führen.
4. Preise und Vergütung
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert vergütet.
5. Abschlagszahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder Rechnung.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für die Ausführung der Arbeiten geeignet ist. Erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke sowie die Bereitstellung von Strom und Wasser, soweit notwendig, obliegen dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Materialengpässe, Witterungseinflüsse oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist (1 Woche), obwohl der Auftragnehmer zur Abnahme aufgefordert hat, kann die Leistung als abgenommen gelten, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder keine wesentlichen Mängel rügt.
10. Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem BGB/VOB. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel nach Möglichkeit zeitnah anzuzeigen, damit der Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung erhält.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
12. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert belehrt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.